Ein Drücker ist nach DIN EN 1906 Schlösser und Baubeschläge - Türdrücker und Türknäufe - Anforderungen und Prüfverfahren ein drehbares, als Hebel ausgeführtes Bedienelement, dessen Länge von seiner Drehachse bis zu seinem freien Ende mehr als 75 mm beträgt. Er ist mit einem durch die Tür hindurchgehenden Drückerstift verbunden, der dann bei Betätigung einen Fallenmechanismus auslöst, mit dem der Fallriegel zurückgezogen wird um die Tür zu entriegeln.
Ein Drücker ist das von außen und innen sichtbare Beschlagelement einer Drückergarnitur, er wird auch Türklinke oder Türgriff genannt.
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